Probenentnahme
Die Probenentnahme findet in unserem Labor oder mit einem von uns kostenlos zugesendeten Testset statt.
Mit einem Wattestäbchen werden Zellen aus der Mundschleimhaut abgerieben. Je mehr Zellen auf dem Stäbchen sind, desto mehr DNA erhalten wir. Den Mund gründlich
mit Wasser ausspülen (nicht Zähne putzen), danach
1 Stunde nichts essen oder trinken.
Bei gestillten Babys sollen
2 Stunden zwischen Stillen und Probenentnahme liegen, damit sich keine mütterlichen Zellen in der Mundhöhle des Babys befinden.
Wattestäbchen herausziehen und
ca. 4 mal an jeder Innenseite der Wangen hin und herreiben.
Wattestäbchen noch nass in ein trockenes Briefkuvert oder in das Röhrchen zurückgeben und so rasch wie möglich in unser Labor bringen.
Wattekopf nicht berühren!
Mit dem Namen der Testperson und dem Datum der Probenabnahme
beschriften.
Die Röhrchen mit dem unterschriebenen Vertrag und einer Kopie des Lichtbildausweises schicken an:
Labor Confidence DNA-Analysen
Formanekgasse 14/1
1190 Wien.
Identifikation des Auftraggebers
Bei eingesendeten Proben Name der Testperson sowie Datum der Probenentnahme auf der Probe vermerken.
Voraussetzung für den Auftrag sind der Name und die Anschrift oder e-mail-Adresse des Auftraggebers und ein ausgefüllter, unterschriebener Vertrag sowie eine Kopie des Lichtbildausweises. Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung und Haftung für die Richtigkeit der übermittelten Daten.
Für Gerichtsgutachten ist die Anwesenheit aller Testpersonen notwendig.
Der/die allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige wird im Labor eine Befundaufnahme durchführen.
Haftung:
Für alle Verbindlichkeiten betreffend der Identitätsangaben haftet der Auftraggeber in vollem Ausmaß.
Analytik
- Schritt: Probenaufbereitung: DNA-Extraktion und Reinigung.
- Schritt: multiplex- PCR mit STR-Markern.
- Schritt: Detektion auf dem Genetic Analyser (Fragmentanalyse) und Auswertung der Rohdaten.
- Schritt: Hypothesenformulierung und biostatistische Wahrscheinlichkeitsberechnung unter Berücksichtigung der Allelfrequenzen der Bevölkerungsgruppe der Testpersonen.
- Schritt: Interpretation und Bewertung aller Daten in einem Gutachten.
Ergebnis
Sie erhalten ein mehrseitiges Gutachten mit ausführlichen Informationen,
der Interpretation und Beurteilung Ihrer Resultate und der individuellen Berechnung der Wahrscheinlichkeit.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Klärung der Verwandtschaftsverhältnisse stellt eine Widerspiegelung der biologischen Tatsachen mittels molekularbiologischer Methoden dar.
Natürlich ist es das Recht einer jeden Person, zu erfahren, mit wem er/sie wie verwandt ist. Diese Frage stellen sich immer wieder Väter, die Zweifel über ihre Vaterschaft haben. Immerhin gibt es laut Statistiken geschätzte 8% sog. Kuckuckskinder, d.h. rund jedes zwölfte Kind stammt nicht von dem Mann ab, der als Vater angegeben ist.
Da die Anerkennung der Vaterschaft erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich zieht, sollte die Vaterschaft abgesichert sein.
Andernfalls sollten Sie kein Vaterschaftsanerkenntnis abgeben, sondern erst die Vaterschaft durch einen DNA-Test klären.
Von Rechts wegen wird man aus drei Gründen Vater: man ist der Ehemann der Mutter (Ehelichkeitsvermutung) oder der Mann, der die Vaterschaft zu ihrem Kind anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.
Ein Kind als Hauptbetroffener kann selbst seine biologische Vaterschaft feststellen lassen: Aktivlegitimation zur Bestreitungsklage.
"Vätertauschverfahren" nach §163e ABGB:
Das Kind - wenn es noch minderjährig ist, dann wird es durch den Jugendwohlfahrtsträger vertreten - kann den bisherigen Vater aus der Position des rechtlichen Vaters beseitigen und die Begründung einer neuen Vaterschaft ohne gerichtliches Verfahren einleiten.
Ein Vater darf bei gemeinsamer Obsorge ohne Zustimmung der Mutter die biologische Abstammung seines Kindes überprüfen:
Aufklärungsrecht, das Kind selbst hat ein Recht auf Kenntnis der Abstammung.
Ein privater Test ist kein erlaubtes Beweismittel vor Gericht, hier benötigen Sie ein Gutachten eines/r allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen.
013684554 oder susanne.haas@confidence.at.