Warum?
- Sie haben Zweifel an Ihrer Vaterschaft
- Sie sind sich Ihrer Verwandtschaftsverhältnisse unsicher
- Sie benötigen ein gerichtsverwertbares Gutachten
- Sie wollen Ihre Zukunft sicher planen!
Ein Vaterschaftstest erfolgt nach schriftlicher Auftragserteilung und Probenentnahme:
in der Regel Mundhöhlenabstriche, auch Sonderproben können uns zur Verfügung gestellt werden.
Sehen Sie bitte unter
https://www.confidence.at/andere-ausgangsmaterialien.html
Ein Testset wird auf Wunsch zugesendet oder wir entnehmen die Proben mit Identitätsprüfung bei uns.
Die Analyse dauert 2 - 3 Werktage, danach erhalten Sie ein schriftliches Gutachten.
Der Vaterschaftstest mit oder ohne Kindesmutter
Ein vermeintlicher Vater (Putativvater) soll als biologischer Vater eines Kindes bestätigt oder ausgeschlossen werden.
Die Probe der Kindesmutter ist beim Vaterschaftstest nicht unbedingt erforderlich. Wenn sie allerdings mituntersucht wird, so ergeben sich daraus folgende Vorteile:
- Die Probe der Mutter dient der verbesserten Identitätssicherung der kindlichen Probe.
- Die Vaterschaftswahrscheinlichkeit wird höher, denn die obligaten väterlichen Merkmale können nach der Zuordnung der mütterlichen Merkmale beim Kind identifiziert werden: ein Kind erbt immer die Hälfte der Merkmale von seiner Mutter und die andere von seinem biologischen Vater - daher liefert die Probe der Kindesmutter Informationen über die von ihr und vom Vater vererbten Merkmale.
- Ein Ausschluss der Vaterschaft wird durch die deutlicher erkennbaren Ausschlusskonstellationen abgesichert.
Auf die Probe der Kindesmutter soll also nur verzichtet werden, wenn sie nicht zur Verfügung steht.
Im Fall, dass ein Blutsverwandter des getesteten Mannes als Vater in Frage kommt, muss die Kindesmutter unbedingt mitetestet werden.
Beurteilung der Ergebnisse
Wenn ein Kind an den angegebenen Markerstellen je ein Merkmal von der Mutter und vom Putativvater aufweist, so kann dieser als sein leiblicher Vater nicht ausgeschlossen werden.
Das verbale Prädikat "Vaterschaft praktisch erwiesen" bedeutet, dass die Vaterschaftswahrscheinlichkeit einen Wert von mindestens 99,999% erreicht (99,9% im Defizienzfall ohne Kindesmutter). Ein Ausschluss der Vaterschaft ist bei Vorliegen von vier und mehr Nichtübereinstimmungen ("Ausschlusskonstellationen") auf verschiedenen Chromosomen gegeben. Das bedeutet, dass an mindestens vier Stellen in den genetischen Profilen von Vater und Kind keine Übereinstimmung gefunden werden kann. Der Ausschluss wird stets durch Doppelanalyse an einer zweiten Probe bestätigt. Das Gutachten, das Sie erhalten, weist demnach die Vaterschaft zu mindestens 99,999% (99,9% ohne Kindesmutter) nach oder schließt diese zu 100% aus.
Berechnung der Vaterschaftswahrscheinlichkeit:
Die Basis der Likelihood-Berechnung ist eine exakte Hypothesenformulierung der postulierten Verwandtschaftsverhältnisse. Unsere biostatistischen Auswertungssoftware "GenoProof" ermittelt die Vaterschaftswahrscheinlichkeit anhand der Genotypfrequenzen der beteiligten Personen. Es wird nie eine Vaterschaftswahrscheinlichkeit von 100% erreicht, sondern eine Annäherung daran. Je mehr Marker untersucht werden, desto höher werden Informationsgehalt, Aussagekraft und der Wahrscheinlichkeitswert: Der Wert kann über 99,99999999% erreichen, wenn die vererbten Merkmale in der Bevölkerung selten vorkommen, die Kindesmutter mituntersucht wird oder wenn besonders viele Marker-Systeme untersucht werden. Mit einem Repertoire von über 50 Marker-Systemen übertreffen wir bei weitem die Mindestanforderungen, sodass wir in allen erdenklichen Ausnahmesituationen zu einem aussagekräftigen Ergebnis gelangen.
Zusätzlich zur exakten Vaterschaftswahrscheinlichkeit wird bei uns der individuelle Paternity Index (PI), der Essen-Möller-Wert (EM) sowie die individuelle Vaterschaftsausschlusschance (Paternity Exclusion) berechnet. Letzteres ist die Chance, einen Nichtvater zu erkennen.
Wir berücksichtigen Populationszugehörigkeiten (also die genetische Abstammung der Testpersonen) gemäß den GEKO-Richtlinien und der International Society for Forensic Genetics und wenden im Bedarfsfall das Step-Modell für Mutationen an.
"Vaterschaftstest" ohne Vater
Vater- und Mutterschaftstests mit Großeltern oder Geschwistern
Steht für ein Elternteil keine Probe zur Verfügung, beispielsweise weil die Person verstorben oder nicht auffindbar ist, kann ein Abstammungstest auch mit den Proben von dessen Eltern, z.B. den väterlichen Großeltern des Kindes anstelle des Putativvaters, durchgeführt werden:
der Großvater-Test (nur Großvater väterlicherseits und Enkelsohn) oder Onkeltest (Onkel väterlicherseits und Neffe).
Der Großmutter-Test (nur Großmutter väterlicherseits und Enkeltochter) oder zwei vermeintliche Halbschwestern väterlicherseits:
Mit Proben der väterlichen Großmutter und der Enkeltochter kann eindeutig festgestellt werden, ob ein Sohn der Großmutter der leibliche Vater der Enkeltochter ist. Dieses Ergebnis kann als indirekter Vaterschaftstest gewertet werden, wenn kein anderer Sohn derselben Großmutter als Kindesvater infrage kommt.
Manchmal stellt sich die Frage, ob zwei Halbschwestern, die verschiedene Mütter haben, von demselben Vater abstammen:
Diese Situation lässt sich mittels X- chromosomaler Untersuchung mit über 99,99%iger Wahrscheinlichkeit nachweisen oder zu 100% ausschließen.
Geschwister-Test: Mit einem Brudertest kann ohne Eltern festgestellt werden, ob zwei Brüder von derselben väterlichen Abstammungslinie stammen oder nicht. Mit einem Schwesterntest kann festgestellt werden, ob diese von demselben Vater abstammen oder nicht, bei verschiedenen Müttern sogar ohne Proben der Mütter. Haben zwei Töchter dieselbe Mutter, muss diese mitgetestet werden, um festzustellen, ob sie Vollschwestern oder Halbschwestern väterlicherseits sind. Bei Geschwistern verschiedenen Geschlechts lässt sich eine Wahrscheinlichkeit errechnen, mit der sie von denselben Eltern abstammen bzw. von demselben Vater, wenn die Mütter mitgetestet werden.
Komplexe Verwandtschaftsanalysen
Bei komplexen Fragestellungen sowie Defizienzfällen, bei denen für einzelne Probanden keine Probe zur Verfügung steht, werden erweiterte Berechnungsmethoden benötigt, um Abstammungsfälle zu untersuchen. Unsere Software bedient sich dabei des Verfahrens der kombinatorischen Defizienzanalyse (nach Conradt) zur Ermittlung möglicher Stammbaumkonstellationen und nutzt den Kinship-Algorithmus (nach Ihm und Hummel) zur Ermittlung der genotypischen Stammbaumwahrscheinlichkeit. Wir können Hypothese und Gegenhypothese frei definieren und sind daher in der Lage, nahezu jedes Verwandtschaftsverhältnis aufzuklären, sofern nur geeignete Testpersonen zur Verfügung stehen.
Berechnungen in Inzestfällen: Besteht zwischen Mutter und Putativvater (beziehungsweise Putativmutter und Vater) eine Eltern- oder eine Geschwisterbeziehung, müssen andere Formeln zur Berechnung des Paternity Indexes (PI) verwendet werden, da die Unabhängigkeit der elterlichen Genotypen nicht mehr gegeben ist. Auch für diesen Fall bietet unsere Software die geeigneten Möglichkeiten, wenn diese Gegebenheit vorher bekannt ist.
Zwillingsuntersuchungen
Die Bestimmung der Zygotie (Ein- oder Zweieiigkeit) von Zwillingen kann medizinische, wissenschaftliche und persönliche Bedeutung haben.
Wir stellen innerhalb von wenigen Werktagen fest, ob es sich um ein- oder zweieiige Zwillinge handelt.
Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Klärung der Verwandtschaftsverhältnisse stellt eine Widerspiegelung der biologischen Tatsachen mittels molekularbiologischer Methoden dar.
Natürlich ist es das Recht einer jeden Person, zu erfahren, mit wem er/sie wie verwandt ist. Diese Frage stellen sich immer wieder Väter, die Zweifel über ihre Vaterschaft haben. Immerhin gibt es laut Statistiken geschätzte 8% sog. Kuckuckskinder, d.h. rund jedes zwölfte Kind stammt nicht von dem Mann ab, der als Vater angegeben ist.
Da die Anerkennung der Vaterschaft erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich zieht, sollte die Vaterschaft abgesichert sein.
Andernfalls sollten Sie kein Vaterschaftsanerkenntnis abgeben, sondern erst die Vaterschaft durch einen DNA-Test klären.
Von Rechts wegen wird man aus drei Gründen Vater: man ist der Ehemann der Mutter (Ehelichkeitsvermutung) oder der Mann, der die Vaterschaft zu ihrem Kind anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.
Ein Kind als Hauptbetroffener kann selbst seine biologische Vaterschaft feststellen lassen: Aktivlegitimation zur Bestreitungsklage.
"Vätertauschverfahren" nach §163e ABGB:
Das Kind - wenn es noch minderjährig ist, dann wird es durch den Jugendwohlfahrtsträger vertreten - kann den bisherigen Vater aus der Position des rechtlichen Vaters beseitigen und die Begründung einer neuen Vaterschaft ohne gerichtliches Verfahren einleiten.
Väter dürfen bei gemeinsamer Obsorge ohne Zustimmung der Mutter die genetische Abstammung ihres Kindes überprüfen.
Aufklärungsrecht, Recht über Kenntnis der Abstammung.
Ein privates Gutachten ist kein erlaubtes Beweismittel vor Gericht, hier benötigen Sie ein Gutachten eines/r allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen.
013684554 oder susanne.haas@confidence.at.
Beratung
Oft sind auch Mütter selbst Auftraggeberinnen, die eruieren möchten, wer der biologische Kindesvater ist - ebenso Schwiegermütter, die bei ihrem Sohn Zweifel anmelden.
Weitere Gründe für einen DNA-Test:
- Feststellung der Mutterschaft von Neugeborenen bei Verdacht auf Kindsverwechslungen
- Überprüfung der Geschwisterschaft - sehen Sie unter "Geschwistertest"
- Überprüfung der Großelternschaft - sehen Sie unter "Großelterntest"
- Bei Zwillingen der Nachweis, ob es sich um ein- oder zweieiige Zwillinge handelt
- Verwandtschaftsverhältnisse: Diese können über mehrere Generationen hinweg über die väterliche oder die mütterliche Linie untersucht werden
- bei Adoption: stammen Kinder von einer Mutter oder einem gemeinsamen Vater ab?
Wir vom Team Confidence klären Ihre biologische Situation mithilfe der besten Analysen auf, die robust genug sind, um komplizierte Stammbäume und Verwandtschaftskonstellationen zu erklären. Wir lehnen Billig-Massenuntersuchungen ab, weil diese immer wieder auf unserem Tisch zur Kontrolle landen.
Verlassen Sie sich auf unsere Expertise und Sorgfalt!
Als Sachverständige , die vor Gericht geprüft sind, iefern wir sichere Ergebnisse, auf die SIe sich verlassen können.
Da wir ausschließlich DNA-Analysen für die Vaterschaft und Verwandtschaft durchführen, sind wir als Spezialisten Ihre Ansprechpartner Erster Wahl.
Wir sind täglich von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr für Sie da:
+ 43 1 368 4554 oder
office@confidence.at
Rechtsanwälte und Experten
HIER zu Ihrer Verfügung.